Bildhonorare in Österreich

23. März 2026 durch
Bildhonorare in Österreich
Gerhard HINTERLEITNER

Wie viel kann ich für die Veröffentlichung meines Fotos verlangen?

Diese Frage wird mir regelmäßig auch heute noch von Fotograf:innen gestellt, vor allem, wenn sie gerade erst in diesem Gewerbe zu arbeiten beginnen. Diese Frage war ja auch für mich seit Beginn meiner Arbeit als Magazinfotograf sowie als Gründer und Geschäftsführer der Bildagentur CONTRAST Photo GmbH ab 1984 sehr wichtig.

Die üblichen bzw. maximal erzielbaren Veröffentlichungshonorare von Fotos bei unterschiedlichen Nutzungen in Medien und Werbung zu kennen und vernünftige Preise zu erzielen, war für den Erfolg unserer Bildagentur - auch wegen der Erlösteilung mit den Urheber:innen - von höchster Bedeutung.

Da wir von Anfang an nicht nur unsere Eigenproduktionen sondern auch exklusive Produktionen internationaler Fotoagenturen und deren Fotograf:innen im Vertrieb hatten, war es besonders wichtig, den Rahmen zu kennen, in dem sich die reinen Bildnutzungslizenzen in Österreich bewegten (das Aufnahme- bzw. Auftragshonorar nach Arbeitszeit war und ist unabhängig davon). 

Insbesondere die Agenturen diverser Star-Fotograf:innen wie Annie Leibovitz oder Greg Gorman hatten wesentlich höhere Honorarwünsche für ihre exklusiven, weltweit vertriebenen Fotos, und man musste daher als Basis zumindest Anhaltspunkte für übliche Abdruckhonorare bei unterschiedlichen Nutzungsarten, Auflagen und Veröffentlichungsgrößen im jeweiligen Land kennen, um EXKLUSIVES dann doppelt bis mehrfach so teuer anbieten und hoffentlich auch vermarkten zu können.

Besonders hilfreich war von Anfang an das jährlich veröffentlichte Heft „BILDHONORARE“ der mfm (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) des deutschen BVPA (Bundesverband professioneller Bildanbieter), weil darin höchst umfangreich nahezu alle Nutzungsmöglichkeiten und Preise aus Deutschland - damals noch in DM - aufgelistet waren. Da in Österreich wesentlich kleinere Auflagen existieren, konnte man deren geringeren Preise für Österreich umrechnen und als Orientierung verwenden. 

Mitte der 90-er Jahre habe ich dann diese deutsche Liste und die von CONTRAST in Österreich tatsächlich verrechneten Preise als Basis für die „Übersetzung“ in ein österreichisches Heft BILDHONORARE verwendet, das von der Fotografeninnung unter deren Geschäftsführer Dr. Gert Boba erstmals für Österreich - noch in Schilling - herausgegeben wurde. Diese österreichische Liste der WKO gab es zwar nicht jährlich aber doch einige Male in gedruckter Form, inzwischen wird sie als „Honorarrechner“ von RSV und Innung im Internet angeboten.

Tatsächlich halte ich die deutsche Liste nach wie vor für umfangreicher und übersichtlicher, sie wird immer noch - jährlich neu überarbeitet - als Heft aber auch als App herausgegeben. Heft und/oder App sind zwar kostenpflichtig, aber wenn man sie einmal kauft, hat man viele Jahre lang perfekte Anhaltspunkte für nahezu jede Art der Bildnutzung.

Bei komplizierten und schwer berechenbaren Nutzungen bin ich natürlich immer noch gerne bereit, euch bei der Honorarberechnung zu helfen. Ihr könnt dazu auch gerne unser Kontaktformular verwenden, um mir die Eckdaten mitzuteilen. 

Hier die Links zum Thema: