Wozu braucht man als Fotograf:in einen Presseausweis?
Grundsätzlich benötigen alle selbstständig tätigen österreichischen Berufs- und Pressefotograf:innen einen Gewerbeschein, den man beim Magistrat beantragen kann. Auf dem Berufsausweis der Innung/WKO wird dabei bestätigt, dass man einen Gewerbeschein besitzt und das Gewerbe betreiben darf. Dieser Ausweis bestätigt jedoch NICHT, dass man als fotografischer Journalist tätig ist!
Seit vielen Jahren ist das Gewerbe der Berufsfototografie - wie früher nur die Pressefotografie - nicht mehr an einen Ausbildungsnachweis (Meisterprüfung) gebunden, man kann beide Gewerbe frei anmelden, und beide haben jetzt die identische Vollberechtigung. Wenn man schon das Gewerbe Pressefotografie angemeldet hat, darf man daher inzwischen auch in all jenen Bereichen fotografieren und die Fotos vermarkten, in denen es lange Zeit dem Pressefotogewerbe NICHT gestattet war. Viele gewerblich tätige Pressefotograf:innen haben daher heute auch die ehemals für sie „verbotenen“ Bereiche Werbung, PR, B2C-Portraits sowie Veranstaltungen und Hochzeiten als wichtige Einnahmequelle.
Der höchst anerkannte Österreichische Presseausweis wird aus diesem Grund über das SYNDIKAT FOTO FILM im Verbund mit dem Kuratorium für Presseausweise und allen Trägerverbänden ausschließlich an Personen vergeben, die tatsächlich journalistische Tätigkeit für Medien - angestellt oder selbstständig - nachweisen können. Unsere Ausweise gelten bei Vorlage an den nötigen Stellen seit mehr als 70 Jahren als anerkannter Beweis, dass die Inhaber Journalist:innen sind und daher - im Sinne der Pressefreiheit - auch unterstützt werden sollten.
Wie ist das bei Film, Video und TV?
Nicht alle Kameraleute, Regisseure, Videoblogger, Film- und Videoproduktionen und TV-Moderator:innen arbeiten im journalistischen Bereich. Wie oben schon angeführt wird der Presseausweis vom SYNDIKAT nur jenen Personen ausgestellt, die journalistische Arbeit mit Film/Video oder im TV-Bereich - angestellt oder selbstständig - nachweisen können.
Wozu gibt es den QR-Code auf dem Ausweis?
Unser Presseausweis hat seit 2024 als Alleinstellungsmerkmal einen QR-Code, der bei Vorlage abgefragt werden kann - z.B. auch mit dem Smartphone - und sofort anzeigt, ob der Ausweis GÜLTIG oder UNGÜLTIG ist. Der QR-Code kann bei Bedarf mit sofortiger Reaktion auf UNGÜLTIG gestellt werden, z.B. wenn man uns rasch rückmeldet, dass man bestohlen wurde oder den Ausweis verloren hat. Früher waren verlorene Ausweise zumindest bis Ende des Beitragsjahres laut Jahresmarke gültig, was durchaus Missbrauch möglich machte. Jetzt wird aber mit dem QR-Code jedem Missbrauch vorgebeugt; der Ausweis wird bei Verlust sofort ungültig gestellt und unser Mitglied bekommt einen neuen Ausweis mit neuer Nummer und neuem QR-Code.
Welche Rechte habe ich mit dem Presseausweis?
Der Ausweis ist nicht mit bestimmten Rechten verbunden, er dient aber dazu, um Unterstützung bei der journalistischen Arbeit zu bekommen, und er ist ein anerkanntes Arbeitsinstrument im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen. Unter Umständen wird auch zu Institutionen und Veranstaltungen freier Zutritt gewährt, über die man berichten will.
Welche Pflichten habe ich als Journalist?
Der Österreichische Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit - den sogenannten
Ehrenkodex für die österreichische Presse - aufgestellt. Dieser beinhaltet Regeln für die tägliche
Arbeit der Journalist:innen, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.