Foto: Screenshot aus dem Bericht des SRF, siehe Link unten.
Nick Út,
Fotograf der Agentur AP/Associated Press, war der Gewinner des „World Press Photo 1973“ für das oben gezeigte berühmte Bild „The Terror of War“, das mit dem abgebildeten „Napalm-Mädchen“ aus Vietnam um die Welt ging.
In der Dokumentation „The Stringer“ der VII Foundation vom Januar 2025 wird seine Urheberschaft jedoch ernsthaft in Frage gestellt. Dies führte bei World Press Photo zu eingehenden Überlegungen und anschließenden Untersuchungen zwischen Januar und Mai 2025.
„Die investigative Analyse dieses Berichts ergab, dass aufgrund der Analyse von Ort, Entfernung und der an diesem Tag verwendeten Kamera die Fotografen Nguyễn Thành Nghệ oder Huỳnh Công Phúc möglicherweise besser positioniert waren, um das Foto aufzunehmen. Aufgrund dieser aktuellen Zweifel hat World Press Photo die Zuschreibung an Nick Út zurückgezogen.
Das Foto selbst bleibt unbestritten, auch die Auszeichnung von World Press Photo für dieses bedeutende Foto eines wichtigen Moments der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Lediglich die Urheberschaft ist im Moment aufgehoben und wird überprüft. Es ist möglich, dass der Urheber des Fotos nie vollständig bestätigt wird. Die Aufhebung der Urheberschaft bleibt jedoch bestehen, bis das Gegenteil bewiesen wird.“
Ein Tipp zu englischsprachigen Links: Beim Öffnen mit dem Google Browser kann man sie automatisch übersetzen lassen und gleich auf Deutsch lesen.
Meine Meinung dazu: Als Fotograf versteht man nicht, warum der Urheber kein Negativ - oder heute die Originaldaten - besitzt und zum Beweis vorlegen kann. Es gab und gibt allerdings bei den großen tagesaktuell arbeitenden Pressebildagenturen vor allem angestellte Fotograf:innen, deren Negative samt Verwertungsrechten komplett bei der Agentur bleiben. Selbstverständlich sollte das nichts mit der richtigen Zuweisung des richtigen Fotografen zum richtigen Film zu tun haben, aber es könnte - wie man als Kurzfassung im SRF Beitrag lesen kann - damals bei der AP in Vietnam falsch zugeordnet worden sein. Laut der Dokumentation soll eben nicht der angestellte AP-Fotograf sondern ein lokaler Freelancer – also ein freier Fotograf, ein sogenannter „Stringer“ – das Foto aufgenommen haben.
Es liegt jetzt an der AP, den damaligen Ablauf neu aufzurollen und zu überprüfen. Derzeit steht die Agentur nach eigener eigenen Untersuchung jedenfalls klar auf dem Standpunkt, dass die Fotografie von Nick Út stammt.
Gerhard Hinterleitner