Der österreichische Presseausweis des Kuratoriums für Presseausweise und seiner vier Trägerverbände wurde 2024 neu gestaltet und hat jetzt zur tagesaktuellen Abfrage der Gültigkeit einen QR-Code, der mit jedem Smartphone abgefragt werden kann. Auch wenn der Ausweis nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags ein Jahr lang gültig ist, kann er tagesaktuell auf ungültig gestellt werden, sofern es notwendig sein sollte. Insbesondere bei Meldung von Diebstahl oder Verlust wird der Ausweis zur Vermeidung von Missbrauch sofort ungültig gestellt und unser Mitglied erhält rasch ein gültiges Duplikat mit neuer Nummer.
Im Sinne der Sicherheit und auch der Nachhaltigkeit entfällt damit auch das Aufkleben der früher verwendeten Jahresmarken, die jährlich neu gedruckt und via Post versendet wurden. Auch der jährliche Neudruck von Ausweisen mit aufgedrucktem Gültigkeitsjahr entfällt.
Fotograf:innen, Film-/Videoreporter:innen, Text- und Bildjournalist:innen, Bildredakteur:innen, Kameraleute, Regisseur:innen, Tonmeister:innen sowie Inhaber:innen und Angestellte von Medienbetrieben wie Bildagenturen, Bildarchive, Bilddatenbanken und Film-/Videoproduktionen können - bei Nachweis journalistischer Tätigkeit - den Presseausweis über den Interessensverband SYNDIKAT FOTO FILM beantragen.